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Jobs

Ausbildung zum Taxifahrer

Teilzeit oder Vollzeit

Die bei uns angeschlossenen Unternehmer suchen ständig Taxifahrer – sowohl in Teil- als auch in Vollzeit. Ein sicherer und abwechslungsreicher Arbeitsplatz!

So werden Sie Taxifahrer

Und so werden Sie TaxifahrerIn:

(1) Sie stellen bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts – in Mannheim also beim Ordnungsamt in K 7 – einen Antrag auf Erteilung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung – auch als P-Schein oder Taxischein bezeichnet.

Den Taxischein bekommen Sie nicht einfach so, sondern nur, wenn Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das 21. Lebensjahr erreicht
  • Sie müssen die Klasse B bzw. die alte Klasse 3 seit mindestens 2 Jahren besitzen bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre besessen haben
  • Beim Verkehrszentralregister in Flensburg darf man als angehender Taxifahrer nicht zu bekannt sein, zwei bis drei Eintragungen sind allerdings in Ordnung.
  • Wer Taxifahrer werden möchte, benötigt ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, das ebenfalls Voraussetzung dafür ist, Personen gewerblich befördern zu dürfen.
  • Nachweis der Ortskenntnis: Die Ortskundeprüfung ist für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen generell erforderlich.

(2) Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Darf nicht älter als 2 Jahre sein). Dazu ist ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebsarztes bzw. Arbeitsmediziners notwendig.
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung (Darf nicht älter als 1 Jahr sein). Erforderlich ist ein Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psycho- logischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten. Die Untersuchungsergebnisse müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
  • Nachweis der Ortskenntnis: Die Ortskundeprüfung ist für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen generell erforderlich
  • Gebühren für Mannheim:
    Bearbeitungsgebühr € 42,60
    Führungszeugnis € 13,00
    Ortkundeprüfung € 55,00
    Arbeitsmediziner ca. € 80,–

(3) Während Ihr Antrag von der Stadtverwaltung bearbeitet wird, müssen Sie sich auf die sogenannte Ortskenntnisprüfung vorbereiten und – das ist das wichtigste und schwierigste – diese schriftliche Prüfung auch bestehen.
Die Ortskundeprüfung für die Stadt Mannheim legen Sie ab beim:

Bürgerdienst Neckarstadt-Ost
Friedrich-Koenig-Str. 7
68159 Mannheim
Tel: 115 oder 293-0
Fax: 0621 293-8509

Der Nachweis der Ortskunde stellt nicht nur eine gesetzliche Forderung dar, die als zu bewältigendes Hindernis zu nehmen ist. Vielmehr sind gute Ortskenntnisse eine wesentliche Voraussetzung für zufriedene Fahrgäste.
Darüber hinaus ist viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit Fahrgästen erforderlich.
Jeder einzelne Fahrer und jede Fahrerin trägt durch gute Ortskenntnisse dazu bei, dem Gewerbe oder Dienstleistungsbetrieb das erforderliche Ansehen zu verleihen.

Wir wünschen Ihnen viel Glück und stets eine unfallfreie Fahrt!

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Keplerstr. 28
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