0621 - 2 18 18 oder 0621 - 44 40 44 info@taxi-mannheim.de

Ausführungsbestimmungen zur Fahreranmeldung 

Für die Teilnahme an der Auftragsvermittlung der TAXI Zentrale Mannheim eG ist jeder Fahrer verpflichtet, über den
link https://ausweis.taxi-mannheim.de die Zuteilung einer Ausweisnummer zur Anmeldung am Vermittlungssystem und einer
persönlichen Identifikations-Nummer (PIN) zu beantragen.
Die Zuteilung dieser Nummern erfolgt an die vom Fahrer angegebene E-Mail-Adresse oder dessen Mobil-Tel.-Nummer.
Die missbräuchliche Nutzung oder fehlende Angaben bei der online-Registrierung führt zur Ablehnung der Erteilung der Fahrerausweis- bzw. PIN-Nummer.

Die an den Fahrer/ die Fahrerin zu vermittelnden Fahrtaufträge der TZM richten sich nach dessen Kenntnissen und Möglichkeiten und nach seinen Vermittlungsmerkmalen (Optionen), die bei der Registrierung auszuwählen sind.

Sofern die gemäß der Optionen zu erfüllende Leistung nachweislich nicht erbracht wurde, kann die TZM die betreffenden Vermittlungsmerkmale deaktivieren.

Zur zielgerichteten Vermittlung und reibungslosen Erbringung der Serviceleistung werden die erforderlichen Daten und mögliche  Vermittlungseinschränkungen gemäß DSGVO verarbeitet und gespeichert.
Der Fahrer/ die Fahrerin erteilt dazu mit seiner Unterschrift seine nach Art. 4 der DSGVO notwendige Einwilligung.
Änderungen der personenbezogenen Daten sowie Änderungen der Vermittlungsmerkmale sind der TZM unverzüglich mitzuteilen.

Missbräuchliche Verwendung der Ausweis- oder PIN-Nummer, insbesondere die Benutzung durch andere Personen, kann die sofortige Sperrung zur Teilnahme an der Auftragsvermittlung zur Folge haben.
Über die Wiedererteilung und Freischaltung der betreffenden PIN-Nummer entscheidet die TZM und erhebt dafür jeweils eine Gebühr von € 20,–.

Der Fahrer/ die Fahrerin erklärt sich mit seiner Unterschrift einverstanden, sich an die Bestimmungen der gültigen Funk- und Betriebsordnung der TZM zu halten.

Sollte aufgrund mangelndem Kenntnisstand eine zufriedenstellende Dienstleistung gegenüber den Kunden absehbar nicht gewährleistet sein, ist die TZM nach einem entsprechenden Anhörverfahren berechtigt, die Vermittlung an den betreffenden Fahrer so lange einzustellen, bis der Nachweis für die erforderlichen Kenntnisse erbracht wurde.

Bei schweren Verstößen gegen die FuBeO, Manipulation oder Missbrauch des Daten- und Sprachfunks oder anderem gravierendem Fehlverhalten kann der Vorstand nach Anhörung und Beschluss Fahrer/innen befristet oder sogar dauerhaft von der Auftragsvermittlung ausschließen.

Letzte Instanz für den Einspruch gegen erteilte Funksperren ist der Aufsichtsrat.

 

Vorstand und Aufsichtsrat der TZM     MA., 1. Februar 2024

 

TAXI Zentrale Mannheim eG
Gabelsbergerstr. 9
Keplerstr. 28
68165 Mannheim

Taxireservierungen:
0621 – 2 18 18 / 0621 – 44 40 44
Allgemeines, Verwaltung, Spezialanfragen:
0621 – 2 18 10 oder 0621 – 400 678 0
Faxanfragen:
0621 – 2 18 19

E-Mail: info@taxi-mannheim.de