Leistungen
Flexibilität ist unser Trumpf –
Von der Taxi-Vorbestellung bis zu Stadtrundfahrten
Von einfachen Fahrten bis zu speziellen Kurierfahrten
Unser Leistungsspektrum ist ausgesprochen umfangreich – und wir können uns in vielen Punkten auf Sonderwünsche einstellen.
So übernehmen wir sehr gerne den pünktlichen Flughafentransfer oder fungieren als Reisezubringer, sodass Sie Ihre Reise ganz entspannt antreten können. Selbstverständlich können Sie mit uns Gruppenfahrten vereinbaren, wir befördern auf Wunsch auch sechs bis acht Personen im Rahmen von Stadtrundfahrten, Einkaufsfahrten oder Servicefahrten für Senioren.
Benötigen Sie einen Dienstleister, der zuverlässig Kurierfahrten oder Dokumententransporte für Sie erledigt, sollten Sie dringend mit uns Kontakt aufnehmen – wir übernehmen auf Anfrage auch den Tiertransport und Gepäckservice.
Folgende Leistungen bieten wir im Einzelnen an:
- SMS-Service: Benachrichtigung auf das Handy, wenn das Taxi kurz vor dem Abholort ist
- Batterie überbrücken (Taxi hat Überbrückungskabel dabei): 30,00 €
- Besorgungsfahrten (Einkäufe, Dokumententransport, Kurierfahrten): ab 10,00 €
- Kofferservice (Tragen des Gepäcks von der Abholadresse zum Taxi sowie vom Taxi bis zum Ziel, z. B. Bahnsteig): 3,00 € / Gepäckstück zuzüglich Wartezeit
- Kreditkartenannahme
- Gutscheine (z. B. zum Verschenken)
- Rechnungsfahrten (auf Anfrage)
- Taxi online bestellen (Bestellformular unter Taxi Zentrale)
- Kindersitzerhöhungen
- Kindersitze und Babyschalen (gegen Aufpreis, da diese in der Taxizentrale abgeholt und wieder zurück gebracht werden müssen. Der Aufpreis ist abhängig vom Abholort)
- Krankenfahrten (direkte Abrechnung mit allen Krankenkassen)
- Viel Gepäck (Kombis und Großraumfahrzeuge)
- Großraumfahrzeuge (für bis zu 8 Fahrgäste)
- Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch
- Sonderwünsche: Fahrer / Fahrerin
- Seniorentaxi (selbstverständlich wird Ihnen beim Ein- und Aussteigen geholfen, auf Wunsch holen wir Sie auch von der Wohnungstür ab und begleiten Sie zum Zielort)
- Absolutes Nichtraucherfahrzeug (der Gesetzgeber hat das Rauchen in Taxen verboten). Hier ist zusätzlich der Fahrer / die Fahrerin Nichtraucher/in.
- Klimaanlage
- Sitzheizung
- Fahrzeuge mit normalem Einstieg
- Fahrzeuge mit hohem Einstieg
- Tiertransport
- Gepäckservice
Krankenfahrten
Langjährige Erfahrungen – individueller Service
Wir haben vielfältige Erfahrungen mit Dialysefahrten, aber auch mit Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie, Sie können sich also auf das angebrachte Feingefühl unserer Fahrerinnen und Fahrer verlassen.
Ihr Ansprechpartner für Krankenfahrten
Als erfahrener Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir genehmigte Fahrten zu ambulanten Behandlungen: Sie erhalten von Ihrem Arzt eine entsprechende Bestätigung, sodass wir nach Genehmigung die Abrechnung mit allen Krankenkassen direkt durchführen können und Sie keine Formalitäten mehr zu erwarten haben.
Selbstverständlich können wir Sie auf Wunsch bei der Genehmigung durch die Krankenkasse unterstützen. Sprechen Sie uns einfach darauf an – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Patienteninformationen zu Krankenfahrten mit dem Taxi
Grundsätzliches
Grundsätzlich müssen alle Fahrten im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden! Ausnahme: Fahrten von oder zu (teil-)stationären Behandlungen bzw. Krankenhausaufenthalten.
Viele Kassen übernehmen auch die Fahrten von oder zu ambulanten OP´s; stellen Sie dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag. Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen!
Beachten Sie bitte, dass Sie ohne einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen einen Eigenanteil entrichten müssen. (Siehe Gesetzlicher Eigenanteil)
Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!
Fahrten von oder zu ambulanten Behandlungen (Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus etc.)
- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie diese Genehmigung bei jeder Fahrt dem Taxifahrer.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u. a. als Anwesenheitsbescheinigung aber nicht automatisch für die Kostenübernahme durch die Kasse!).
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen.
Ambulante Operationen, Tagesklinik (z. B. Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
- Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich.
- Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil muss bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse bezahlt werden.
Dialyse- / Strahlen- / Chemotherapie
- Ärztliche Verordnung erforderlich (meist für mehrere Fahrten)
- Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich. Übergeben Sie diese Verordnung bei der ersten Taxifahrt dem Fahrer, und unterschreiben Sie ihm einen Rechnungsbeleg (sog. „Blauer Schein“).
- Je nach Regelung mit Ihrer Krankenkasse muss der Eigenanteil entweder bei jeder Fahrt oder bei der ersten und letzten Fahrt im Taxi bar bezahlt werden.
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen. Bitte dies mit Ihrer Krankenkasse absprechen.
Fahrten von oder zu stationären Behandlungen (Einlieferungen oder Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
- Ärztliche Verordnung erforderlich.
- Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden.
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse (nach Erreichen Ihrer jährlichen Belastungsgrenze).
Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser (Berufs- bzw. Schulunfälle, Fahrten zu externen Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes)
- Verordnung der Schule / des Kindergartens oder der Arbeitsstätte erforderlich
- Keine Genehmigung des Kostenträgers erforderlich.
- Kein Eigenanteil erforderlich.
Gesetzlicher Eigenanteil
- 10% des Fahrpreises jedoch mindestens 5,- € und höchstens € 10,–
- Zu bezahlen im Taxi in bar beim Fahrer
- Je nach Kostenübernahme-Genehmigung unterschiedlich, bitte Genehmigungsschreiben beachten.
- Lassen Sie sich im Taxi für jede Zuzahlung eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Belege und reichen Sie sie für die Ermittlung Ihrer jährlichen Belastungsgrenze bei Ihrer Krankenkasse ein.
Abrechnung der Krankenfahrten
Zur Fahrtkosten-Abrechnung durch die Taxi-Zentrale benötigen wir vor Ihrer ersten Fahrt:
- Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Transportschein genannt)
- Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse (Ausnahmen s. o.)
- Befreiungsausweis von Zuzahlungen (falls vorhanden s. o.)
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Ihre Unterschrift (evtl. zusätzlich auf einem speziellem Abrechnungsbeleg)
Für weitere Fragen zu Krankenfahrten und deren Bezahlung können Sie gerne unser Büro unter 0621-21810 werktags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr kontaktieren.
TAXI Zentrale Mannheim eG
Gabelsbergerstr. 9
Keplerstr. 28
68165 Mannheim
Taxireservierungen:
0621 – 2 18 18 / 0621 – 44 40 44
Allgemeines, Verwaltung, Spezialanfragen:
0621 – 2 18 10 oder 0621 – 400 678 0
Faxanfragen:
0621 – 2 18 19
E-Mail: info@taxi-mannheim.de